Beherztes körperliches Eingreifen und der Wert von Berührung im schulischen Kontext
Antworten aus einem Workshopangebot zu Handlungsoptionen vor, während und nach der Pandemie
DOI:
https://doi.org/10.4119/pflb-3906Schlagworte:
Körperkontakt, Beziehungsarbeit, Aggressionen, Gewalt, Handlungssicherheit, Corona-PandemieAbstract
Die Corona-Pandemie rückt Themen ins Bewusstsein und eröffnet neue Dimensionen. Dies gilt auch für das Phänomen der Berührung im schulischen Kontext. Seit 2013 wird ein auf persönlichen Erfahrungen aufbauender Workshop angeboten, der pädagogischen Fachkräften Handlungssicherheit für den Umgang mit Lernenden bieten soll. Durch verschiedene Perspektiven wird verdeutlicht, dass es ein generelles Berührungsverbot im schulischen Kontext nicht geben kann. Es gibt verschiedene Berührungssituationen im Kontext von Schule, die differenziert betrachtet werden sollten. Berührung ist verboten, unpassend, grenzüberschreitend, haltgebend, unterstützend, förderlich, notwendig, erforderlich, unausweichlich und/oder vorgeschrieben. Die Sensibilisierung für dieses Thema ermöglicht Handlungspotenziale, die zu einer professionellen Beziehungsgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung von Schüler*innen beitragen können. Insbesondere nach der Corona-Pandemie wird es wichtig sein, Berührung ohne Angst, sich oder andere anzustecken, erlebbar zu machen. Schule kann zu einer gesellschaftlichen Krisenbewältigung ihren Beitrag leisten. Lernen auf Distanz und die notwendigen Digitalisierungsbestrebungen müssen den Wert der körperlichen Präsenz für Lernen und Beziehung berücksichtigen – auch, um etwas gegen eine drohende Berührungsarmut, Vereinzelung, Entmenschlichung und Einsamkeit zu unternehmen.
Downloads
Veröffentlicht
Zitationsvorschlag
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Copyright (c) 2020 Matthias Siebert
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Diese Lizenz gilt nur für das Originalmaterial. Alle gekennzeichneten Fremdinhalte (z.B. Abbildungen, Fotos, Tabellen, Zitate etc.) sind von der CC-Lizenz ausgenommen. Für deren Wiederverwendung ist es ggf. erforderlich, weitere Nutzungsgenehmigungen beim jeweiligen Rechteinhaber einzuholen.